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Gute wissenschaftliche Praxis und Ombudsperson

Wissenschaftliche Arbeit beruht in allen Disziplinen auf Grundprinzipien wie lege artis zu arbeiten, strikter Ehrlichkeit und kritischem Diskurs. Als Stätte von Forschung und Lehre, für Transfer und wissenschaftliche Weiterbildung kommt der EH Freiburg hierbei eine institutionelle Verantwortung zu.

Dieser institutionellen Verantwortung wird die EH Freiburg unter anderem über die „Satzung der Evangelischen Hochschule Freiburg zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ gerecht. In der Satzung definiert die EH Freiburg bindende Grundsätze und Regelungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. Die Satzung setzt den Kodex Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) um. Die in der Satzung festgehaltenen Grundsätze und Regelungen sind für alle Personen, die im Bereich der EH Freiburg forschend oder forschungsunterstützend tätig sind, verbindlich.

Als Ansprechstelle bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis oder bei Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens steht eine unabhängige Ombudsperson sowie – für den Fall der Besorgnis der Befangenheit oder Verhinderung – eine Vertretung zur Verfügung.

Ansprechperson

Beratung durch die Ombudsperson

Die Ombudsperson berät als unabhängige, neutrale und qualifizierte Ansprechperson alle Mitglieder und Angehörigen der EH Freiburg in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens und sie trägt, soweit möglich, zur lösungsorientierten Vermittlung bei Konflikten bei. Sie nimmt Anfragen unter Wahrung der Vertraulichkeit entgegen und sie bestellt im Bedarfsfall bzw. bei Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens eine Kommission zur Untersuchung der jeweiligen Vorwürfe. Alternativ haben Mitglieder und Angehörige der EH Freiburg die Möglichkeit, sich bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis oder in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens an das überregional tätige Gremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland zu wenden.

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